Insolvenzantragspflicht in der Corona Pandemie
Es herrscht weitläufig die Meinung, dass die Insolvenzen in naher Zukunft steigen werden, sobald die Regierung die Insolvenzantragspflicht wieder einführt.
Aber was bedeutet eigentlich die Aussetzung der Antragspflicht und welche Auswirkungen wird die Einführung wieder haben?
Vorab die Bundesregierung hat bis Ende April 2021 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert. Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn die fälligen Verbindlichkeiten nicht binnen 3 Wochen bedient werden können oder das Unternehmen überschuldet ist.
Bei einer Zahlungsunfähigkeit muss die Insolvenzreife geprüft werden. Es kann dabei auch herauskommen, dass es sich um eine temporäre Liquiditätskrise handelt. Sollte es sich um eine Liquiditätskrise handeln, dann ist das Unternehmen verpflichtet, die Liquidität ordnungsgemäß zu planen und stets zu überwachen. Der BGH hat entschieden, dass solche Liquiditätskrisen auch Monate andauern können, wenn es begründet ist (Ausweg). Sollte in dieser Phase ein Jahresabschluß anstehen, dann sollte eine Fortführungsprognose beauftragt werden. Der eigene Steuerberater darf diese nicht erstellen.
Die Aussetzung der Antragspflicht bezieht sich lediglich auf die Überschuldung. Eine Zahlungsunfähigkeit muss auch weiterhin sofort angezeigt werden.
Auch bei Überschuldung greift die Aussetzung nicht immer, denn an dieser Aussetzung sind Bedingungen gekoppelt. Das Unternehmen muss die staatlichen Hilfen beantragt haben und die Überschuldung muss auf die Pandemie zurückzuführen sein. Unternehmen mit Zahlungsstörungen vor der Pandemie können die Aussetzung nicht in Anspruch nehmen.
Umgang in der Praxis
Einige bekannte Unternehmen kennen diese Rechtslage sehr genau und melden aktuell dennoch Insolvenz an und begründen es mit der Tatsache, dass es an Corona lag. In Wahrheit aber konnte diese Unternehmen bereits vor der Pandemie kein ordentliches Geschäftsergebnis erzielen und dürfen aktuell auch nicht die Insolvenzmeldung aussetzen.
Staatliche Beratungszuschüsse
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es auch Zuschüsse, so zahlt zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 90% der Beraterkosten.
Bei Fragen zu dem Thema oder Möglichkeiten steht die HEMMELMANN CONSULTING gerne zur Verfügung.
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