Startups sollten sich genau überlegen – wo gegründet wird
In der Berliner Startup-Förderlandschaft stellt der GründungsBONUS Plus eine zentrale Säule dar. Gerade in Zeiten erhöhter Anforderungen an Innovationskraft, Nachhaltigkeit und digitale Transformationsfähigkeit bietet dieses Programm eine nicht rückzahlbare Förderung, die darauf abzielt, Existenzgründungen und junge Start-ups in ihrer Aufbauphase zu stärken. Für viele Gründerinnen und Gründer ist jedoch unklar, wie genau die Programmbedingungen gestaltet sind, ob sie mit ihrem Vorhaben in das Förderprofil passen und wie ein Antrag so vorbereitet werden kann, dass er sowohl inhaltlich als auch formal überzeugt. Begriffe wie Liquiditätsplanung, Eigenanteile, Standortfragen und Innovationsgrad sind dabei häufig Stolpersteine.
Im Folgenden werden alle relevanten Aspekte des Programms aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive umfassend erläutert. Dabei wird dargelegt, wer antragsberechtigt ist, wie eine realistische Antragstellung aussieht und ob es sinnvoll sein kann, den Unternehmensstandort nach Berlin zu verlegen. Ergänzt wird dies durch ein Fallbeispiel aus unserer Beratungspraxis bei HEMMELMANN CONSULTING.
Voraussetzungen und Antragsberechtigung
Der GründungsBONUS Plus richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Berlin. Dabei müssen es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen handeln, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Dazu zählen sowohl Freiberufler als auch Kapitalgesellschaften oder wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen. Eine zentrale Bedingung ist, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate ist. Zudem müssen die Antragsteller als Kleinstunternehmen im Sinne der EU-KMU-Kriterien gelten, das heißt sie dürfen nicht mehr als zehn Beschäftigte haben und müssen unter bestimmten Umsatz- und Bilanzgrenzen liegen.
Von Bedeutung ist weiterhin, dass der Sitz oder zumindest die Betriebsstätte in Berlin liegt. Diese muss auch nach der vollständigen Auszahlung der Förderung für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren beibehalten werden. Darüber hinaus verlangt das Programm, dass das Geschäftsmodell einen technologischen, digitalen, kreativen oder sozialen Charakter aufweist. Sollte dieser Innovationsbezug nicht stark ausgeprägt sein, kann er durch einen belegbaren Nachhaltigkeitsfokus teilweise kompensiert werden.
Standort Berlin – real oder geplant?
Grundsätzlich können auch Gründerinnen und Gründer einen Antrag stellen, die ihr Unternehmen bisher noch nicht in Berlin betreiben, aber beabsichtigen, den Standort dorthin zu verlegen. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin nachgewiesen werden kann. In der Praxis genügt ein virtuelles Büro in der Regel nicht, um die Kriterien zu erfüllen. Zwar kann ein virtuelles Office eine Übergangslösung sein, doch spätestens mit der Bewilligung der Förderung müssen reale geschäftliche Aktivitäten in Berlin stattfinden. Dies kann etwa durch Mietverträge, Personal vor Ort oder tatsächliche Geschäftstätigkeit belegt werden.
Förderfähige Ausgaben
Das Programm fördert Ausgaben, die mit dem Aufbau, der Etablierung und der Markteinführung des Unternehmens zu tun haben. Hierzu gehören Investitionen in Material, Ausstattung, Büroeinrichtung oder Technik. Auch laufende Betriebskosten wie Raummiete, Strom oder Telekommunikation sind förderfähig. Zusätzlich werden Personalkosten anerkannt, wobei pro Gründerin oder Geschäftsführer maximal 2.000 Euro monatlich bezuschusst werden können. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben darf jedoch nicht über 50 Prozent liegen.
Externe Leistungen – etwa für Marketing, Beratung, Softwareentwicklung oder IT-Dienstleistungen – können ebenso geltend gemacht werden wie Ausgaben zur Sicherung geistiger Eigentumsrechte. Ausgeschlossen sind hingegen Ausgaben, die bereits vor Antragstellung entstanden sind oder für die bereits verbindliche Verträge abgeschlossen wurden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung
Ein tragfähiger Antrag erfordert mehr als die bloße Beschreibung einer Geschäftsidee. Ein vollständiger und professionell ausgearbeiteter Businessplan ist ebenso erforderlich wie eine Finanz- und Liquiditätsplanung über mindestens drei Jahre. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, wie die Finanzierung des Unternehmens – inklusive der Fördermittel – strukturiert ist, welche Mittelverwendung vorgesehen ist und welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden. Darüber hinaus muss die Qualifikation und Erfahrung der Gründerinnen und Gründer belegt werden, ebenso wie deren aktive Leitung des Unternehmens und die Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft.
Ein weiterer formaler Aspekt ist die Registrierung in der Berliner Transparenzdatenbank, die vor Antragstellung erfolgen muss. Zudem darf die De-minimis-Grenze der EU nicht überschritten werden. Diese liegt bei 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren und bezieht sich auf die Gesamtheit aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis der HEMMELMANN CONSULTING verdeutlicht die konkrete Anwendung des Programms. Unser Kunde entwickelt eine App, die Nutzer beim CO₂-sparsamen Konsumverhalten unterstützt. Die GmbH wurde im Oktober 2024 gegründet und erfüllt damit die Frist. Das Geschäftsmodell kombiniert digitale Technologien mit einem sozialen und ökologischen Nutzen.
Bei der Antragstellung im Mai 2025 ist das Unternehmen noch keine 18 Monate alt. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter halten sämtliche Anteile, sind in der Geschäftsführung tätig und haben die Geschäftstätigkeit in Berlin aufgenommen. Das Team der HEMMELMANN CONSULTING bereitete einen Businessplan vor, der Marktanalyse, Konkurrenzsituation, Preisstrategie und Marketingkonzept umfasst. Die Finanzplanung enthält Umsatz- und Kostenkalkulationen, eine dreijährige Liquiditätsübersicht sowie plausible Annahmen zu Investitionen und Pufferbildung.
Die förderfähigen Ausgaben umfassen Büroeinrichtung, Softwarelizenzen, Marketingmaßnahmen und eine Mitarbeiterin (Teilzeit) mit einem Bruttogehalt von 1.800 Euro monatlich. Der Eigenanteil wird über Eigenkapital der Gründer sowie eine kleine Investorenrunde gedeckt. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsportal der IBB Business Team GmbH, wobei alle Nachweise und Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach rund acht Wochen, die Mittel werden in mehreren Tranchen ausgezahlt.
Der Ablauf von Antragstellung bis Auszahlung
Der Antrag beginnt mit der internen Prüfung des Vorhabens. Erfüllt das Unternehmen die Standortkriterien? Ist es jünger als 18 Monate? Ist ein hinreichender Innovations- oder Nachhaltigkeitsbezug erkennbar? Können die Gründerinnen und Gründer Führungs- und Eigentümernachweise erbringen? Erst wenn diese Punkte geklärt sind, sollte die Erstellung des Businessplans und der Finanzplanung erfolgen. Dabei ist es wichtig, auch Nachweise zur Mittelverwendung, Zeitpläne und eine plausible Budgetaufstellung vorzulegen.
Vor Antragstellung muss eine Registrierung in der Transparenzdatenbank erfolgen. Der Antrag selbst wird über das elektronische System der IBB Business Team GmbH eingereicht. Sobald die Unterlagen geprüft und der Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung in mehreren Tranchen. Ausgaben dürfen nur für förderfähige Zwecke verwendet werden und müssen durch unbare Zahlungen nachgewiesen werden. Die gesamte Umsetzung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Finanzierungsstruktur und Kombinationsmöglichkeiten
Der notwendige Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent kann auf verschiedene Weise erbracht werden. Möglich sind Eigenmittel der Gründerinnen und Gründer, private Investoren oder auch kombinierte Finanzierungsformen wie etwa ein KfW-Gründerkredit, sofern keine Kumulierung mit verbotenen Förderungen erfolgt. Entscheidend ist die Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzierungsstruktur, insbesondere im Hinblick auf die Mittelverwendung und Förderfähigkeit.
Zweckbindung und förderfähige Ausgaben
Der Fördermittelzuschuss darf ausschließlich für klar definierte und förderfähige Ausgaben verwendet werden. Dazu zählen Investitionen in Sachmittel, IT-Ausstattung und Büroeinrichtung, laufende Betriebskosten wie Miete und Telekommunikation, Personalaufwendungen im Rahmen der Programmgrenzen sowie externe Dienstleistungen für Beratung, Marketing oder Softwareentwicklung. Nicht gefördert werden hingegen Fahrzeuge, Bewirtungskosten, Finanzierungskosten, Abschreibungen oder Ausgaben, die durch Verträge vor Antragstellung gebunden wurden.
Zeitlicher Rahmen des Programms
Die Dauer von Antragstellung bis zur Bewilligung variiert je nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie der Auslastung der Bearbeitungsstellen. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von vier bis zwölf Wochen zu rechnen. Die Umsetzung des Projekts muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Bewilligung abgeschlossen sein. Während dieser Zeit sind regelmäßige Nachweise und Dokumentationen vorzulegen.
Bewertung des Programms und Empfehlung
Aus unserer Sicht handelt es sich beim GründungsBONUS Plus um ein durchdachtes Förderinstrument, das klare Anreize für innovative und nachhaltige Gründungsvorhaben setzt. Die nicht rückzahlbare Zuschussstruktur entlastet junge Unternehmen in der Aufbauphase erheblich. Voraussetzung ist jedoch eine hohe Professionalität bei der Antragstellung sowie die Einhaltung sämtlicher formaler und inhaltlicher Vorgaben.
Eine Standortverlegung nach Berlin kann sinnvoll sein, wenn das Geschäftsmodell in das Förderprofil passt und sich eine dauerhafte Geschäftstätigkeit in Berlin wirtschaftlich rechtfertigen lässt. Entscheidend ist, dass der Standortwechsel nicht rein opportunistisch erfolgt, sondern als integraler Bestandteil einer strategischen Wachstumsplanung.
HEMMELMANN CONSULTING unterstützt Gründerinnen und Gründer bei der Prüfung der Förderfähigkeit, der Erstellung sämtlicher Unterlagen, der Antragstellung sowie bei der Kommunikation mit Förderstellen. Unsere Erfahrung zeigt: Wer professionell vorbereitet ist, erhöht seine Chancen auf eine erfolgreiche Förderung erheblich – und schafft die Grundlage für ein tragfähiges Unternehmenswachstum.
Das Programm in Zahlen
- Förderhöhe: bis zu 50.000 € Zuschuss pro Unternehmen
- Fördersatz: maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben, d. h. Eigenanteil in gleicher Höhe erforderlich
- Zahlungsweise: Auszahlung in mehreren Tranchen, je nach Mittelverwendung und Nachweis
- Unternehmensalter: Zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 18 Monate alt
- Unternehmensform: Selbstständige, Kapitalgesellschaften, Freiberufler:innen, wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen
- Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen gemäß EU-KMU-Definition:
- weniger als 10 Mitarbeitende
- maximal 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
- Personalkosten: bis zu 2.000 € pro Monat und Person für max. zwei Personen förderfähig
- Laufzeit: Förderzeitraum beträgt 24 Monate
- Standortbindung: Der Sitz oder die Betriebsstätte muss mindestens drei Jahre nach Förderende in Berlin verbleiben
- Nicht förderfähig: Ausgaben vor Antragstellung, Bewirtung, Repräsentation, Fahrzeuge, Abschreibungen, bereits vertraglich gebundene Leistungen
- Antragstellung: elektronisch über das Antragsportal der IBB Business Team GmbH
- Bearbeitungszeit: in der Regel 4–12 Wochen, abhängig von Unterlagentiefe und Auslastung
- Kumulierung: Beachtung der De-minimis-Grenze (max. 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren) erforderlich