Warum man besser sofort ein Geschäftskonto eröffnet
Grundthema bei der Existenzgründung
Viele Soloselbstständige, Startups und Existenzgründer stehen vor der Frage, zu welcher Bank man gehen sollte und welches Kontomodell das Richtige ist.
Bei der Auswahl der Bank sollte man niemals nur auf den Preis achten, sondern Leistungen wie KfW Kredite, persönlicher Ansprechpartner, Bargeldeinzahlungen etc. berücksichtigen.
Insbesondere bei der Unternehmensfinanzierung ist die Bank von großer Bedeutung, was auch in unserem Blogbeitrag “ERP StartGeld der KfW” genauer erläutert wird.
Hat man seine Bank des Vertrauens gefunden, so stellt sich schnell die Frage Privatkonto oder Geschäftskonto. Nicht selten wählen Gründer ein Privatkonto und lassen dort den geschäftlichen Zahlungsverkehr abwickeln.
Kontokündigung droht
Sollte man sich für ein Privatkonto entschieden haben, dann kann es einige Monate / Jahre gut gehen, jedoch riskiert man die sofortige Kündigung seines Kontos. Ebenso berechtigt ein solcher Tatbestand die Kündigung einer Kontokorrentlinie.
Rechtliche Grundlage
Wer nun im BGB oder HGB nach einer rechtlichen Verpflichtung zum Führen eines Geschäftskontos sucht, wird nicht fündig. Nur weil man im BGB bzw. HGB nicht fündig wird, sollte man nicht zu dem Ergebnis kommen, dass es erlaubt sei.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank stehen derartige Verbote. Die AGB´s basieren auf den Gesetzen und können individuell “verschärft” werden.
Möchte die Bank nur mehr Kontoführungsgebühren verdienen?
Diese Vermutung äußern viele, die sich mit dem Umstand nicht anfreunden möchten. Die Antwort ist aber eindeutig nein. Schaut man sich die Bilanzen einer Bank an, dann sind die Kontoführungsgebühren nicht der Umsatztreiber.
Der Hauptgrund liegt im Geldwäschegesetz, kurz GwG.
Der § 3 Abs. 1 des GwG verpflichtet die Bank den Vertragspartner zu identifizieren. Hierbei muss auch kontrolliert werden, ob die Transaktionen privater oder geschäftlicher Natur sind. Eine freiberufliche Tätigkeit wird wie eine geschäftliche Tätigkeit gewertet.
Da das GwG bei Geschäftskonten eine andere Prüfung vorschreibt, muss die Bank bei diesen Konten auch anders prüfen / dokumentieren. Die Banken begründen mit diesem Mehraufwand die leicht höheren Kosten und bestehen zurecht auf eine Trennung.
Was passiert, wenn ich aufgeflogen bin?
Sollte das Privatkonto auch geschäftlich genutzt worden sein und die Bank hat es bemerkt, dann werden sie in der Regel informiert und sofort zur Einstellung des “missbräuchlichen Nutzen” aufgefordert. In diesem Fall sollte man sich kooperativ zeigen und sofort den Kontakt zur Bank suchen. Normalerweise ist es mit dem Wählen eines anderen Kontomodells auch erledigt. In wenigen Fällen macht die Bank von einem sofortigen Kündigungsrecht gebrauch. Bei solchen Vorgehensweisen sollten sie ebenfalls das Gespräch mit der Bank suchen und darauf einigen, dass man das Konto offiziell in beiderseitigem Einvernehmen auflöst. Im Anschluss muss dann eine neue Bank mit entsprechendem Geschäftskonto gesucht werden.
Tipps zum Bankkonto
- Eröffnen sie direkt ein Geschäftskonto und sparen sie nicht an den wenigen Euros. Die Bankgebühren werden niemals über ihren geschäftlichen Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Nutzen sie unsere ABC-Analyse und schauen, welche Kosten tatsächlich relevant sind.
- Wählen sie eine Bank aus, die ggf. im späteren Verlauf auch KfW Kredite etc. anbietet
- Eröffnen sie grundsätzlich zwei Geschäftskonten (unterschiedliche Banken), Stichwort AGB Pfandrecht, Ratingverfahren etc.
- Wenn sie von der Bank “angezählt” werden, niemals in die Offensive gehen. Der Schaden / Problem einer Kontokündigung ist bei ihnen deutlich höher, als die ausbleibenden Kontoführungsgebühren auf Seiten der Bank