Gastbeitrag von der Rechtsanwältin Dr. Tracy Schüler von CORTA
PE-Investoren suchen nach Unternehmen mit Wachstums- und Wertsteigerungspotential. Ein entsprechendes Unternehmen wird häufig nur für einen überschaubaren Zeitraum erworben (in der Regel 3 – 7 Jahre), um es anschließend mit hoher Rendite weiterzuveräußern (Exit). PE-Investoren unterscheiden sich insofern von strategischen Investoren, als Letztere Gesellschaften hinzuerwerben, um diese dauerhaft in den eigenen Konzern zu integrieren, wodurch die eigene Unternehmensgruppe gegründet werden soll.
Targets von PE-Investoren sind häufig Start-ups oder Unternehmen, die sich in der Krise befinden. Die Unternehmen werden in der „Haltephase“ vor dem Exit häufig umstrukturiert und wettbewerbsfähig gemacht, weshalb PE-Fonds nicht selten als aggressiv wahrgenommen werden.
Die Zwecke, die mit PE-Transaktionen verbunden sind, müssen bei der Planung und Gestaltung des Unternehmenserwerbs berücksichtigt werden. Die Schwerpunkte liegen dabei bei der Akquisitionsfinanzierung, den Steuern und bei der Beteiligung und Incentivierung des Managements wie auch den Mitarbeitern. Wie diese Schwerpunkte konkret umgesetzt werden, ist abhängig von der Exitstrategie. So haben Mitarbeiterbeteiligungsmodelle beispielsweise häufig eine Laufzeit, die bis zum prognostizierten Exit bzw. darüber hinaus reicht, denn der erhoffte Verkaufserlös beim Exit wird sich typischerweise nur bei einer vorhandenen, stabilen Mitarbeiterinfrastruktur realisieren lassen.
Die Transaktion wird – wie bei Unternehmenskäufen auch sonst – durch Eigenkapital und Fremdkapital finanziert.
Die PE-Investoren oder PE-Fonds erwerben die Zielgesellschaft in der Regel nicht „direkt“, sondern über eine neu zu gründende Gesellschaft oder eine hinzuerworbene Gesellschaft, die debt free ist. Diese Gesellschaft tritt dann als Bieterin auf (bidding company, BidCo) und schließt den Unternehmenskaufvertrag ab.
Bei der rechtlichen Gestaltung eines PE-basierten Unternehmenskauf besteht die Besonderheit, dass ein ganzes Konglomerat an Vertragswerken erstellt und aufeinander abgestimmt werden muss. So müssen in der Satzung der BidCo selbst die „Rendite“-Ziele der PE-Investoren durch entsprechende Gestaltung der Gesellschafterrechte umgesetzt werden (z.B. Exitpräferenzen, um sicherzustellen, dass das Investment an die Anleger/Investoren zurückfließt). Sodann müssen im Hinblick auf das Target der Unternehmenskaufvertrag, das Management-/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und sodann die Managementanstellungsverträge in Übereinstimmung gebracht werden. Alternativ zu einem Unternehmenskauf kann die Transaktion auch durch Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzungen auf die BidCo umgesetzt werden. In diesem Fall ist dann der Umwandlungsvorgang entsprechend zu gestalten und planen.
Wer ist Dr. Tracy Schüler?
Dr. Tracy Schüler ist Rechtsanwältin und eine sehr gefragte Expertin im Bereich der M&A Beratung (Bereich Recht). Mehr zu der Rechtsanwälting Dr. Tracy Schüler ist auf der Webseite der Kanzlei CORTA zu erfahren.