Rückmeldefrist endet am 31.10.2021
Mit Beginn der Pandemie hat das Bundesland NRW eine schnelle Hilfe für die Wirtschaft zugesagt. Es ist ein Programm namens NRW-Soforthilfe 2020 entstanden und sollte unkompliziert Hilfen auszahlen.
Das Programm zeigte sehr schnelle seine Schwachstellen, denn nicht nur Betrüger nutzen die Förderung, sondern es gab eine Vielzahl an Unklarheiten. Nun folgte das, was eigentlich nie geschehen sollte. Die Voraussetzungen für das Programm sind im Nachgang geändert worden und brachten einige Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren sind die Folge.
Die Situation ist wie sie ist und das muss die Wirtschaft in NRW annehmen. Am 31.10.2021 endet die Rückmeldefrist, sprich die Meldung der “Endabrechnung” der besagten Monate. Wer bis zu diesem Tag keine Rückmeldung versendet, wird eine Rückforderung erhalten.
Aussitzen wird nicht funktionieren.
Frist beachten und bis zum 31.10.2021 alles einreichen!
Das Land NRW hat hierzu auch eine FAQ erstellt. Hier geht es zur Seite vom Land NRW.