Bis zu 50% Investitionszuschuss für Unternehmen und Startups
Es klingt zu schön, um wahr zu sein. Das Land schenkt Unternehmen und Startups bis zu 50% der Investitionen und fördert somit die regionale Wirtschaft.
Nein, es handelt sich nicht um ein unentdecktes Werk der Gebrüder Grimm oder eine Ankündigung der Politik im Konjunktiv, es ist die Realität. Bereits im Jahr 2021 hat es das Förderprogramm mit dem erhöhten Fördersatz von bis zu 50% gegeben und war nach kurzer Zeit bereits “vergriffen”.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm RWP – ab 2022 wieder zu beantragen
Bei dem sogenannten Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm RWP handelt es sich um die Förderung strukturschwacher Regionen in NRW. Ziel des Vorhabens ist es, dass Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden. Das Programm gibt es bereits seit vielen Jahren, jedoch mit Höchstsätzen von bis zu 30%. Erst im Jahr 2021 ist die Zuschusshöhe auf bis zu 50% gestiegen und die Nachfrage war enorm.
Ab dem 01.01.2022 können neue Anträge mit den neuen Richtlinien gestellt werden und es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage auch im Jahr 2022 hoch sein wird.
Wofür kann man den Zuschuss beantragen?
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss. Sprich ein Startup oder ein Unternehmer muss in sein Unternehmen investieren und zugleich Arbeitsplätze schaffen oder erhalten. Folgende Investitionen sind in diesem Programm denkbar:
- Maschinen
- Immobilie (keine Vermietung und Verpachtung)
- Software
- IT
- Werkzeuge
- immaterielle Wirtschaftsgüter
- Eigenleistung
- Unternehmenskauf
- …
Wichtig ist, dass die Wirtschaftsgüter kein Handelsgut darstellen und 5 Jahre im Unternehmen verbleiben.
Aber auch Startups oder Unternehmen, die z.B. Mitarbeiter einstellen wollen und somit einer Dienstleistung nachkommen, können einen Zuschuss für qualifiziertes Personal beantragen. Hierbei sollte das Jahresentgelt inkl. SV Beiträge min. 50.000 EUR betragen.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Das Wichtigste ist der überregionale Charakter des Unternehmens. Überregional bedeutet, dass die Mehrzahl der Kunden weiter als 50 Kilometer entfernt sind. Eine Kfz Werkstatt fällt nicht unter dieses Programm, außer diese hat noch einen Onlineshop (oder baut ihn auf) und macht darüber zukünftig mehr als 50% des Gesamtumsatzes. Maschinenbauer, Handwerker mit bundesweiter Ausrichtung… zählen zu den möglichen Kandidaten.
Die Investitionssumme muss zudem mindestens 150.000 EUR betragen. Pro 400.000 EUR Investitionssumme muss ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden bzw. bei 200.000 EUR Investitionssumme kann ein Arbeitsplatz gesichert werden. Hierbei ist ein prozentualer Zuwachs der Belegschaft von 10% zu erzielen, ausgenommen sind Startups und Kleinstgewerbe.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss geht von 15-50% je nachdem in welchem Fördergebiet man ist und ob man in die De-Minimis Regelung fällt. Vorrangig sollen damit KMU´s gefördert werden.
C1 Fördergebiete (bis 35% Zuschuss bzw. 50% in der De-Minimis Regelung)
- Bottrop
- Gelsenkirchen
- Hamm
- Herne
- Oberhausen
- Kreis Recklinghausen
- Unna
- Wesel
C2 Fördergebiete (bis zu 30% Zuschuss bzw. 50% in der De-Minimis Regelung)
- Bochum
- Dortmund
- Duisburg
- Essen
- Hagen
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Remscheid
- Wuppertal
D Fördergebiet (bis zu 20% bzw. 50% in der De-Minimis Regelung)
- Aachen
- Bielefeld
- Höxter
- Krefeld
- Lippe
- Viersen
Welche Wirkung hat der Zuschuss auf eine Finanzierung?
Der Zuschuss wird von den Banken als Eigenkapital gewertet. Zu beachten ist hierbei, dass diese Form der Zuschüsse nicht in einer Immobilienabteilung einer Bank bekannt ist, sondern im Firmenkundenbereich. Online Banken können mit derartigen Fördermitteln ebenfalls nichts anfangen, so dass hier die üblichen Verdächtigen wie Sparkasse, Commerzbank, Deutsche Bank, Hypovereinsbank, GLS Bank und Volksbanken in Frage kommen.
Eventuell muss der Zuschuss zwischenfinanziert werden, was mittels einer ordentlichen Liquiditätsplanung detailliert ermittelt werden sollte. Wir empfehlen daher stets Teilabrechnungen mit dem Zuschussgeber.
Wo beantrage ich die Fördermittel?
Der RWP Zuschuss ist bei der NRW.Bank zu beantragen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen und die Antragsunterlagen:
Antragsunterlagen – RWP Zuschuss
Benötige ich einen Unternehmensberater dafür oder wird mir die Bank dabei helfen?
Die Antwort lautet bei beiden Fragen NEIN. Es ist kein Berater notwendig, jedoch macht es durchaus Sinn einen Berater einzuschalten, denn dieser kann die ganzen Antragsunterlagen zielorientiert und in der richtigen Sprache anfertigen.
Die HEMMELMANN CONSULTING hat im Jahr 2021 ein Unternehmen beraten, die aufgrund fehlerhafter Angaben einen Zuschuss von über 4 Mio. EUR riskiert haben. NRW.Bank und Unternehmer haben klassisch aneinander vorbeigeredet und somit existierten Unstimmigkeiten bzw. es wurden Dinge als förderschädlich gedeutet.
Die Bank wird bei den Antragsunterlagen nicht behilflich sein, denn es gehört schlichtweg nicht zu deren Aufgaben.
Tipp: Gehen Sie zu einem Berater, der derartige Anträge bereits mehrfach begleitet hat. Auch ein Steuerberater, der so etwas noch nie beantragt hat, wird seine Probleme damit haben. Wir von der HEMMELMANN CONSULTING werden zum Beispiel mit bis zu 80% vom Land NRW für derartige Beratungen bezuschusst bzw. wir können direkt mit der NRW.Bank abrechnen.
Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren
Gerne prüfen wir auch Ihr Vorhaben und ermitteln konkret den maximalen Zuschuss. Dieses Gespräch ist völlig kostenlos und kurzfristig umsetzbar.
Kunden, die uns mit der Beratung für den RWP Zuschuss beauftragen, beauftragen uns in der Regel auch mit der Finanzierungsberatung, denn ab einem gewissen Zeitpunkt, benötigt die NRW.Bank eine Finanzierungsbestätigung.
Ganz gleich, ob Rückfragen, kostenloses Erstgespräch, Beratung & Beantragung zum Zuschuss oder das gesamte Programm inkl. Finanzierungsberatung, wir von der HEMMELMANN CONSULTING stehen gerne zur Verfügung.